...
Blog

Leitfaden für Make-up-Hersteller: Verständnis der REACH-Verordnung sicherstellen

Inhaltsübersicht

Für die meisten Make-up-Hersteller, die in den EU-Markt exportieren, bedeutet die Einhaltung der lokalen Marktvorschriften, dass die Verbraucher unsere Produkte mit größerer Sicherheit verwenden können. Unter ihnen sind die Die REACH-Verordnung der EU ist eine der wichtigsten Vorschriften, die die Kosmetikindustrie einhalten muss. Die Nichtbeachtung von REACH kann teure Strafen, Produktrückrufe oder sogar ein vollständiges Verbot der Markteinführung zur Folge haben. Allein im Jahr 2023 wurden mehr als 15% Kosmetikimporte an der EU-Grenze zurückgewiesen, weil sie nicht den chemischen Normen entsprachen. Dieser Leitfaden gibt eine detaillierte Einführung in die EU-Verordnung REACH und zeigt praktische Schritte auf, mit denen Sie sicherstellen können, dass Ihre Produkte die strengen Anforderungen erfüllen.

REACH verstehen: Was Make-up-Hersteller wissen müssen

Was ist REACH?

Illustration eines Kindes, das auf eine Kreidetafel mit dem Text "Was ist REACH..." und ein REACH-konformes Logo zeigt.

Die vollständige Bezeichnung der EU-Verordnung REACH lautet "Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Es handelt sich um eine Verordnung, die die EU dazu verpflichtet, alle Chemikalien, die auf den EU-Markt gelangen, präventiv zu verwalten, unabhängig davon, ob sie hergestellt, importiert oder in Kosmetika und anderen Produkten verwendet werden.

Die REACH-Verordnung der EU trat offiziell am 1. Juni 2007 in Kraft und wurde am 1. Juni 2008 umgesetzt. Die REACH-Verordnung kontrolliert fast alle Produkte, die in der EU auf den Markt kommen.

Kernanforderungen der REACH-Verordnung

Grafische Darstellung des REACH-Konzepts mit Symbolen für Registrierung, Bewertung, Zulassung und Chemikalien.

Anmeldung: Chemikalien, die in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt werden, müssen registriert werden, wenn die jährliche Produktions- oder Importmenge 1 Tonne oder mehr erreicht. Bei der Registrierung müssen die Unternehmen der Europäischen Agentur für chemische Stoffe relevante Informationen über die Chemikalien vorlegen.

(ECHA), einschließlich der Eigenschaften, Verwendungen, Sicherheitsdaten usw. der Chemikalien, um die Risiken der Stoffe zu bewerten.

Bewertung: Die Europäische Chemikalienagentur bewertet die vom Unternehmen vorgelegten Registrierungsinformationen, überprüft die Sicherheit der Chemikalien und stellt fest, ob weitere Tests oder Datenergänzungen erforderlich sind. Mit der Bewertung soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen die Risiken von Chemikalien vollständig verstehen und geeignete Maßnahmen zu deren Kontrolle ergreifen.

Mit dieser Bewertung soll sichergestellt werden, dass die Unternehmen die von Chemikalien ausgehenden Risiken vollständig verstehen und geeignete Maßnahmen zu deren Kontrolle ergreifen.

Ermächtigung: Für bestimmte Chemikalien mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) müssen die Unternehmen eine Genehmigung einholen, bevor sie sie weiter verwenden oder auf den Markt bringen dürfen. Diese besonders besorgniserregenden Stoffe sind in der Regel krebserregend, teratogen, reproduktionstoxisch, persistent, bioakkumulierbar und toxisch.

Die Zulassung kann nur erteilt werden, wenn das Unternehmen nachweisen kann, dass die Risiken der Verwendung dieser Stoffe wirksam beherrscht werden können und es keine geeigneten Alternativen gibt.

Restriktionen: Die REACH-Verordnung beschränkt die Verwendung und das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Chemikalien. Wenn die Risiken einer Chemikalie mit anderen Mitteln nicht wirksam kontrolliert werden können, kann die EU Beschränkungen erlassen, um die Verwendung der Chemikalie zu verbieten oder zu begrenzen.

REACH vs. EU-Kosmetikverordnung

Die EU-Kosmetikverordnung (EG Nr. 1223/2009) regelt kosmetische Fertigerzeugnisse und legt die Anforderungen an Sicherheit, Kennzeichnung, Inhaltsstoffe und Marktzugang fest. REACH hingegen gilt für alle chemischen Stoffe, auch für kosmetische Inhaltsstoffe.

Betrachten Sie es einmal so: Die REACH-Verordnung gewährleistet, dass die Inhaltsstoffe an der Quelle sicher sind, während die Vorschriften des Kosmetikgesetzes sicherstellen, dass der fertige Lippenstift oder die Foundation den Sicherheitsstandards für den Verbraucher entspricht. Um auf den Markt zu kommen, müssen die Hersteller beide Verordnungen einhalten.

Schritt-für-Schritt-Einhaltung: Registrierungsprozess

Schritt 1: Identifizieren Sie die Chemikalien in Ihrem Produkt

Führen Sie alle Inhaltsstoffe in Ihrer Formel auf INCI (Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe).

Fordern Sie Sicherheitsdatenblätter (SDB) von Lieferanten an, um zu bestätigen, welche Stoffe in den Geltungsbereich von REACH fallen. Wenn ein Hersteller, Importeur oder sonstiger Lieferant eines Fertigerzeugnisses einen besonders besorgniserregenden Stoff (SVHC) aus der Kandidatenliste enthält und seine Konzentration 0,1% (w/w) übersteigt, muss er:

  • Ø Benachrichtigung: Wenn der Gehalt >0,1% und das Exportvolumen >1 Tonne/Jahr beträgt, ist eine Meldung an die ECHA erforderlich;
  • Ø Informationsübermittlung: Wenn der Gehalt >0,1% ist, müssen Informationen über den Stoff entlang der Lieferkette weitergegeben werden;
  • Ø Beantwortung von Verbraucheranfragen innerhalb von 45 Tagen.

Erstellen Sie eine Tabelle, in der Sie Inhaltsstoffe, Lieferanten und den Status der Einhaltung von Vorschriften nachverfolgen können.

Schritt 2: Überprüfen Sie die SVHC-Liste

Grünes Blatt mit dem Text "SVHC REACH compliant", der auf die Einhaltung der REACH-Verordnung hinweist.

Die ECHA aktualisiert ihre Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) alle sechs Monate und kennzeichnet Chemikalien mit potenziellen Risiken (z. B. krebserregende oder endokrin wirksame Stoffe). Wenn Ihr Produkt einen besonders besorgniserregenden Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1% (w/w) enthält, müssen Sie Ihre Lieferkette und die ECHA innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme des Stoffes informieren.

Wer muss eine SVHC-Meldung machen?

  • EU-Hersteller
  • EU-Importeure
  • Nicht-EU-Hersteller (die nur einen Vertreter für die Meldung benennen müssen)

Maßnahmen: Überprüfen Sie regelmäßig die Website der ECHA (echa.europa.eu), um sich über neue SVHCs zu informieren.

Homepage der Europäischen Chemikalienagentur mit Neuigkeiten und Aktualisierungen.

In der Anmeldung sind unter anderem folgende Angaben zu machen:

  • Herstellerinformationen und Kontaktangaben
  • Angaben zum Stoff und seine Registrierungsnummer (falls vorhanden)
  • Der Mengenbereich des Stoffes
  • Beschreibung der Verwendung des Stoffes
  • Informationen zur Einstufung des Stoffes

Wichtige Informationen

Aktualisierung der Informationen: Ändern sich die Angaben in der vorangegangenen Meldung, wie z. B. die Anpassung des Mengenbereichs oder die Produktion/Einfuhr verschiedener Artikel, wird eine rechtzeitige Aktualisierung der Meldung empfohlen.

Öffentliche Daten: Nicht vertrauliche Daten über Stoffe der Kandidatenliste in Erzeugnissen, die für Verbraucher auf dem EU-Markt erhältlich sind, werden auf der Website der ECHA veröffentlicht.

Freistellungsbescheid: Wenn ein Hersteller oder Importeur in der EU den Stoff für eine bestimmte Verwendung registriert hat, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Schritt 3: Registrierung bei der ECHA

Flussdiagramm zur Darstellung des ECHA-Bewertungsprozesses für die Stoffregistrierung und Risikobewertung, einschließlich der Entscheidungspunkte für Zulassungs- und Regulierungsmaßnahmen.

Reichen Sie ein Dossier für Stoffe, die eine Registrierung erfordern, über das REACH-IT-Portal der ECHA ein. Dieses Dossier enthält detaillierte Daten zu den Eigenschaften, Verwendungen und Sicherheitsmaßnahmen des Stoffes. Kleine Hersteller können die Kosten senken, indem sie sich einem Konsortium anschließen und die Registrierungskosten mit anderen Unternehmen teilen, die denselben Stoff verwenden.

Beispiel: Wenn Sie 5 Tonnen synthetische Duftstoffe pro Jahr importieren, stimmen Sie sich mit Ihrem Lieferanten ab, um sicherzustellen, dass sie registriert sind - wenn Sie ein Importeur sind, tun Sie dies selbst.

Schritt 4: Verwalten Sie Ihre Lieferkette

Die Einhaltung der Vorschriften hört nicht in Ihrem Werk auf. Arbeiten Sie eng mit Ihren Lieferanten zusammen, um sicherzustellen, dass die Rohstoffe REACH-konform sind.

Verlangen Sie eine schriftliche Erklärung oder einen Prüfbericht, um die Einhaltung der Vorschriften zu bestätigen. Wenn ein Lieferant keine eindeutige Dokumentation vorlegen kann, sollten Sie den Wechsel zu einem zuverlässigeren Partner in Erwägung ziehen.

Bewährte Praxis: Nehmen Sie REACH-Konformitätsklauseln in Lieferantenverträge auf, um Ihr Unternehmen zu schützen.

Schritt 5: Kennzeichnung und Transparenz

REACH schreibt zwar keine Kennzeichnung von Kosmetika vor (dies ist die Domäne der Kosmetikverordnung), aber es verlangt Transparenz. Wenn Ihr Produkt besonders besorgniserregende Stoffe enthält, müssen Sie dies den nachgeschalteten Anwendern und Verbrauchern deutlich mitteilen - entweder auf der Verpackung oder in der Begleitdokumentation.

Checkliste:

  • Werden alle Inhaltsstoffe zurückverfolgt? ✓
  • SVHC identifiziert? ✓
  • Registrierung abgeschlossen? ✓
  • Lieferant geprüft? ✓

Die Auswirkungen der Reichweitenregelung auf unser Leben

Ein Labortechniker im weißen Kittel bei der Arbeit mit wissenschaftlichen Geräten in einem Forschungslabor.

Für die Verbraucher trägt die Umsetzung der REACH-Verordnung dazu bei, das Risiko der Exposition gegenüber schädlichen Chemikalien zu verringern. Wenn wir beispielsweise Kosmetika kaufen, können wir sie dank der Kontrolle durch die REACH-Verordnung mit größerer Zuversicht verwenden, da der Gehalt an giftigen Chemikalien in ihnen streng begrenzt ist.

Auch wenn die Einhaltung der REACH-Verordnung für die Hersteller von Make-up bestimmte Kosten und Verwaltungsschwierigkeiten mit sich bringt, veranlasst sie die Unternehmen dazu, weiterhin innovativ zu sein, sicherere und umweltfreundlichere Chemikalien zu entwickeln und zu verwenden und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern.

FAQ

F: Regulierungsjargon und sich ändernde Anforderungen überfordern Hersteller

A: Nutzen Sie die kostenlosen Tools der ECHA, z. B. den REACH-Navigator, oder beauftragen Sie einen Berater für Regulierungsfragen, um maßgeschneiderte Beratung zu erhalten.

F: Prüfungs- und Registrierungskosten sind für KMU zu hoch

Priorisierung von Stoffen mit hohem Risiko oder hohem Volumen für die Registrierung und Sondierung von Möglichkeiten der Kostenteilung durch gemeinsame Einreichungen.

F: Lieferanten, vor allem solche außerhalb der EU, sind oft nicht transparent in Bezug auf ihre Materialien.

A: Bauen Sie langfristige Beziehungen zu vertrauenswürdigen Lieferanten auf und fordern Sie bei Bedarf Laborberichte von Dritten an.

Schlussfolgerung

Die REACH-Verordnung der EU ist wie ein engmaschiges Netz, das den Umgang mit Chemikalien regelt. Sie schützt unsere Gesundheit und die Umwelt und fördert die nachhaltige Entwicklung der chemischen Industrie. Durch die Einführung in diesen Artikel hat jeder ein klareres Verständnis der REACH-Verordnung.

In Zukunft können wir auch im Leben und beim Verbrauch mehr auf die chemischen Informationen im Produkt achten und mehr Schutz für die Sicherheit von uns und der Umwelt bieten. Wenn Sie weitere Fragen zur REACH-Verordnung haben, wenden Sie sich bitte an uns.

Bild von Snowy
Verschneit

Als Geschäftsführerin von Xiran Cosmetics ist Snowy für das Verkaufs- und Betriebsmanagement der gesamten Marke verantwortlich. Sie verfügt über mehr als 10 Jahre Erfahrung in der Kosmetikbranche und hat einen tiefen Einblick in die Bedürfnisse der Verbraucher und die Dynamik des Marktes.

Holen Sie sich noch heute Ihre eigene Schönheitsmarke!

Kostenlose Beratung, Angebot, Muster anfordern

de_DEDeutsch

Eine Nachricht senden